Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 2 FPfZG, § 2a Abs 2 S 2 FPfZG
Einstweilige Verfügung - Familienpflegezeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 1 S 1 FPfZG, § 2a Abs 2 S 2 FPfZG, § 894 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verringerung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz; Eilantrag eines Baufachwerkers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Familienpflegezeit; Teilzeit; einstweilige Verfügung; keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe
- rechtsportal.de
BEEG § 15 Abs. 7 Nr. 4
Verringerung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Durchsetzung von Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit wegen Familienpflege per einstweiliger Verfügung möglich
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz mittels einstweiliger Verfügung?
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Familienpflegezeit - Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.04.2017 - 14 Ga 4286/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 - NZA 2010, 447 Rn. 45). - LAG Hamm, 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05
Verfügungsgrund, ausschöpfen der Berufungsbegründungsfrist, nachvertragliches …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass bei vollständiger Ausschöpfung der Berufungs- und/oder Begründungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren der Verfügungsgrund entfällt (LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05 - juris; LAG Hamm 12.06.2001 - 11 Sa 776/01 - juris). - LAG Hamm, 12.06.2001 - 11 Sa 776/01
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass bei vollständiger Ausschöpfung der Berufungs- und/oder Begründungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren der Verfügungsgrund entfällt (LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05 - juris; LAG Hamm 12.06.2001 - 11 Sa 776/01 - juris).
- LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21
Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der …
Der Arbeitgeber kann nicht dazu verurteilt werden, der Änderung der Arbeitszeit vorläufig im vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang bis zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen (so aber LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2017, 15 SaGa 823/17, für die Familienpflegezeit, mit zustimmender Anmerkung Kothe/Ritschel jurisPR ArbR 20/19 Anm. 3;… Düwell/Lipke/ Dreher ArbGG § 62 Rn. 58; Gotthardt NZA 2001, 1183 (1187). - LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf …
Im Übrigen wird auch im letztgenannten Fall verbreitet eine einstweilige Verfügung und damit eine Vorwegnahme der Hauptsache zugelassen (vgl. Hess. LAG 18. Mai 2015 - 16 SaGa 376/15 - BeckRS 2016, 65661; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2017 - 15 SaGa 823/17 - BeckRS 129788;… MünchArbR/Heinkel 4. Aufl. § 192 Rn. 13) .