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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17   

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https://dejure.org/2017,41397
LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17 (https://dejure.org/2017,41397)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17 (https://dejure.org/2017,41397)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 15 SaGa 823/17 (https://dejure.org/2017,41397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verringerung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz; Eilantrag eines Baufachwerkers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienpflegezeit; Teilzeit; einstweilige Verfügung; keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe

  • rechtsportal.de

    BEEG § 15 Abs. 7 Nr. 4
    Verringerung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchsetzung von Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit wegen Familienpflege per einstweiliger Verfügung möglich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz mittels einstweiliger Verfügung?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Familienpflegezeit - Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 - NZA 2010, 447 Rn. 45).
  • LAG Hamm, 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05

    Verfügungsgrund, ausschöpfen der Berufungsbegründungsfrist, nachvertragliches

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass bei vollständiger Ausschöpfung der Berufungs- und/oder Begründungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren der Verfügungsgrund entfällt (LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05 - juris; LAG Hamm 12.06.2001 - 11 Sa 776/01 - juris).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 11 Sa 776/01
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass bei vollständiger Ausschöpfung der Berufungs- und/oder Begründungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren der Verfügungsgrund entfällt (LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05 - juris; LAG Hamm 12.06.2001 - 11 Sa 776/01 - juris).
  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Der Arbeitgeber kann nicht dazu verurteilt werden, der Änderung der Arbeitszeit vorläufig im vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang bis zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen (so aber LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2017, 15 SaGa 823/17, für die Familienpflegezeit, mit zustimmender Anmerkung Kothe/Ritschel jurisPR ArbR 20/19 Anm. 3; Düwell/Lipke/ Dreher ArbGG § 62 Rn. 58; Gotthardt NZA 2001, 1183 (1187).
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19

    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf

    Im Übrigen wird auch im letztgenannten Fall verbreitet eine einstweilige Verfügung und damit eine Vorwegnahme der Hauptsache zugelassen (vgl. Hess. LAG 18. Mai 2015 - 16 SaGa 376/15 - BeckRS 2016, 65661; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2017 - 15 SaGa 823/17 - BeckRS 129788; MünchArbR/Heinkel 4. Aufl. § 192 Rn. 13) .
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